trauung7Brautpaare, die kirchlich heiraten möchten, haben verschiedene Möglichkeiten für die Feier ihrer Trauung: entweder feiert man die kirchliche Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes („Wort-Gottes-Feier“) oder man gliedert den Trauritus in eine Eucharistiefeier (Messfeier) ein. Letzteres ist dabei die gängige Praxis der Kirche und die „normale“ Form: das Brautpaar empfängt die Kommunion (möglichst unter „beiderlei Gestalten“: Brot und Wein), weil darin am besten ausgedrückt wird, dass es durch die Liebe zu Christus gestärkt wird und dass die Gemeinschaft mit ihm vertieft werden soll.

Ist die Feier der Messe aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, geschieht die Feier des Ehesakramentes im Rahmen eines Wortgottesdienstes. Der eigentliche Ritus der Eheschließung ist jedoch in beiden Fällen der gleiche.

Neben diesen beiden Formen gibt es noch die Form der „gemeinsamen kirchlichen Trauung“. Diese Form bietet sich für konfessionsverbindende kirchliche Eheschließungen an: Auf besonderen Wunsch des konfessionsverbindenden Brautpaares beteiligen sich beide Seelsorger an der Trauung. Landläufig spricht man hier von einer „ökumenischen Trauung“: Bei der katholischen Traufeier wirkt ein ein evangelischer Pfarrer/Pfarrerin mit; bei einer evangelischen Traufeier wirkt ein katholischer Seelsorger mit.

trauung-auszug-obenDie Trauung eines katholischen Christen mit einem nichtglaubenden oder nichtgetauften Partner geschieht in der Regel in einem Wortgottesdienst. Bei einem Nichtglaubenden kann es sich um einen nichtgetauften Partner handeln oder auch um einen Partner, der die Taufe empfangen hat, aber nie zum Glauben zu Gott gekommen ist oder nicht mehr an Gott glaubt. Die in diesem Fall verwendeten Texte des Trauungsritus sind der besonderen Situation des Brautpaares angepasst.